29.05.2024 Informationen zur Europawahl und Kommunalwahl am Sonntag, 9. Juni 2024 (2024)

In Heidelberg finden am Sonntag, 9. Juni 2024, zwei Wahlen statt: Die Kommunal- und die Europawahl. Die rund 111.000 Wahlberechtigten haben verschiedene Möglichkeiten, ihre Stimme abzugeben – sowohl am Wahlsonntag als auch vorab per Briefwahl. Die wichtigsten Fragen werden im Folgenden geklärt.

Europawahl

Bei der Europawahl 2024 entscheiden die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union (EU), welche Abgeordneten in den kommenden fünf Jahren im Europäischen Parlament sitzen. Das Europäische Parlament hat seinen Sitz in Straßburg. Zusätzliche Plenartagungen und Treffen der Ausschüsse des Parlaments finden in Brüssel statt.

Kommunalwahl

Rund 111.000 wahlberechtigte Heidelbergerinnen und Heidelberger entscheiden am 9. Juni 2024 außerdem darüber, wer den Sprung in den Gemeinderat schafft. 680 Kandidatinnen und Kandidaten haben sich um die 48 Gemeinderatssitze beworben, darunter 297 Frauen. Unter den Wahlberechtigten sind in diesem Jahr rund 10.000 ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger aus den EU-Staaten, 13 kandidieren für den Gemeinderat. Seit 2014 dürfen auch 16- und 17-Jährige wählen. Bei der diesjährigen Wahl betrifft das rund 2000 Jugendliche in Heidelberg.

15 Bewerberlisten

Der Gemeindewahlausschuss hat 15 Bewerberlisten (Wahlvorschläge) für die Gemeinderatswahl am Sonntag, 9. Juni 2024, zugelassen, die in dieser Reihenfolge auf dem Stimmzettel stehen:

  1. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Heidelberg (GRÜNE Heidelberg)
  2. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
  3. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
  4. DIE HEIDELBERGER unabhängige Wählerinitiative („DIE HEIDELBERGER“)
  5. DIE LINKE (DIE LINKE)
  6. Freie Demokratische Partei (FDP)
  7. Alternative für Deutschland, Kreisverband Heidelberg (AfD Heidelberg)
  8. Grün-Alternative-Liste Heidelberg e.V. (GAL)
  9. „Bunte Linke Heidelberg – Bündnis für Demokratie, Solidarität, Umwelt und Frieden“ („Bunte Linke“)
  10. Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
  11. Heidelberg in Bewegung (HiB)
  12. Freie Wähler Vereinigung e.V., Kreisverband Heidelberg (FWV)
  13. „Initiative für Demokratie und Aufklärung“ („IDA“)
  14. Volt Deutschland (Volt)
  15. Sofia Leser Liste

Wer ist Wahlberechtigt?

Bei der Kommunalwahl wahlberechtigt sind alle Einwohnerinnen/Einwohner, die Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union sind, am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in Heidelberg wohnhaft sind (spätester Zuzugstag: 9. März 2024) und nicht das Wahlrecht verloren haben.

Wie viele Stimmen können vergeben werden?

Jeder Wähler und jede Wählerin hat so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu wählen sind. Die Heidelbergerinnen und Heidelberger haben also 48 Stimmen zu vergeben. Mit ihren Stimmen können Wählende beliebige Kandidatinnen und Kandidaten aus den insgesamt 15 Listen wählen, die bei der Kommunalwahl 2024 in Heidelberg antreten. Sie können der Kandidatin und dem Kandidaten eine, zwei oder drei Stimmen geben. Wichtig: Die Summe der vergebenen Stimmen darf insgesamt nicht größer sein, als Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (48 Gemeinderatsmitglieder – 48 Kandidatinnen und Kandidaten – 48 Stimmen). Der Stimmzettel ist sonst ungültig.

Panaschieren und Kumulieren – wie funktioniert das?

Die Wahlberechtigen haben bei der Wahl zwei Möglichkeiten: Ein einzelner Stimmzettel kann unverändert abgegeben werden. Damit erhalten jede Bewerberin und jeder Bewerber auf diesem Stimmzettel jeweils eine Stimme. Die Wählerin oder der Wähler ist aber nicht auf die Kandidierenden eines Stimmzettels beschränkt. Sie oder er kann Bewerberinnen und Bewerber verschiedener Stimmzettel mischen (panaschieren), indem auf einem Stimmzettel ein oder mehrere Namen von anderen Wahlvorschlägen in die freien Zeilen des Stimmzettels übertragen werden oder indem die Stimmabgabe durch positive Kennzeichnung auf mehreren Stimmzetteln verschiedener Wahlvorschläge erfolgt. Beim Kumulieren (Stimmen häufen) können Wahlberechtigte einzelne Kandidierende besonders unterstützen und ihnen bis zu drei Stimmen geben. Bei einem Kreuz oder einer „1“ in dem Kästchen hinter dem Namen bekommt die Bewerberin oder der Bewerber eine Stimme, bei einer „2“ oder „3“ entsprechend mehr. Insgesamt dürfen aber nicht mehr als 48 Stimmen vergeben werden. Wer panaschiert, kann gleichzeitig auch Kandidierenden mehrere Stimmen geben (kumulieren).

Wo und wie wird gewählt?

Am Sonntag, 9. Juni 2024, werden in ganz Heidelberg insgesamt 91 Wahllokale eingerichtet, in denen die Wählerinnen und Wähler ihre Stimmen abgeben können. In jedem Stadtteil gibt es für die Wählenden mindestens ein Wahllokal. Spätestens bis zum 19. Mai ist allen Wählerinnen und Wählern automatisch die Wahlbenachrichtigung zugestellt worden, mit der die Verwaltung mitteilt, dass man wählen darf und in welchem Wahllokal. Für die Stimmabgabe im Wahllokal brauchen die Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Ausweis. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr findet, kann auch dem Wahlvorstand im Wahllokal nur den Pass oder Ausweis vorzeigen, um wählen zu können. Die Wahllokale sind am Wahlsonntag, 9. Juni 2024 von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wer sein Wahllokal nicht kennt, kann dies unter der Telefonnummer 06221 58-42220 erfragen.

Barrierefreie Wahllokale

Der Großteil der Heidelberger Wahllokale ist auch für Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen ohne besondere Erschwernisse und ohne fremde Hilfe zugänglich (eine Übersicht findet sich auf www.heidelberg.de/wahlen). Personen, die in einem der barrierefreien Wahlräume wählen möchten, ohne dort wahlberechtigt zu sein, müssen jedoch vorher einen Wahlschein beantragen. Mit dem Wahlschein können sie dann in jedem beliebigen Wahllokal wählen. Selbstverständlich besteht neben der Möglichkeit der Online-Beantragung auch die Möglichkeit die Unterlagen persönlich in jedem Bürgeramt während der individuellen Öffnungszeiten unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung zu beantragen und abzuholen oder dort gleich zu wählen.

Informationen zur Wahl in Einfacher Sprache finden sich unter www.heidelberg.de/einfach. Weiterführende Informationen über Wahlhilfen für Menschen mit Behinderung sowie Ansprechpartner sind unter www.heidelberg.de/behindertenbeauftragte > Aktuelles aufgelistet.

Am Wahlsonntag verreist? Kein Problem! Die Briefwahl

Wahlberechtigte, die verreist sind oder aus anderen Gründen nicht im Wahllokal wählen möchten, können einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen persönlich oder schriftlich bei allen Bürgerämtern, durch Einscannen des QR-Codes auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder im Internet unter www.heidelberg.de/wahlen anfordern. Letzter Termin für den Antrag auf Briefwahl ist Freitag, 7. Juni 2024, 18 Uhr. Der Wahlbrief mit eingelegtem Stimmzettel muss bis spätestens Sonntag, 9. Juni 2024, 18 Uhr, beim Bürger- und Ordnungsamt, Bürgeramt Mitte, Wahldienststelle (Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg) oder im Briefkasten beim Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg, eingegangen sein. Der Briefkasten befindet sich am Seiteneingang Kornmarkt. Wer glaubhaft macht, die beantragten und von der Wahldienststelle ausgestellten Briefwahlunterlagen nicht erhalten zu haben, kann bis Samstag, 8. Juni 2024, Ersatzunterlagen bei der Wahldienststelle beantragen. Für diese Fälle ist die Wahldienststelle am Tag vor der Wahl von 10 bis 12 Uhr geöffnet. Der Versand von Briefwahlunterlagen hat am 8. Mai 2024 begonnen.

Aktuelle Zusammensetzung des Heidelberger Gemeinderates

Zwölf Gruppierungen bilden aktuell den Heidelberger Gemeinderat: Grüne (16 Sitze), CDU (7 Sitze), SPD (7 Sitze), Heidelberger (3 Sitze), Die Linke (3 Sitze), FDP (3 Sitze), GAL (2 Sitze), AfD (2 Sitze), Bunte Linke (2 Sitze), FWV (1 Sitz), Die Partei (1 Sitz), Heidelberg in Bewegung (1 Sitz). Vorsitzender des Gemeinderats und mit einem Sitz vertreten ist Oberbürgermeister Eckart Würzner.

Fragen zur Wahl?

Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.heidelberg.de/wahlen, bei der Wahldienststelle der Stadt Heidelberg im Bürgeramt, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg, Telefon 06221 58-42220 oder per E-Mail an wahldienststelle@heidelberg.de.

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